
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
PSA schützt Einzelne vor Restgefahren, wenn technische/organisatorische Maßnahmen unzureichend sind. Beispiele: Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Atemschutz, Warnkleidung. Auswahl nach Gefährdungsbeurteilung, Norm (EN-Standards), Tragekomfort. Unterweisung, Prüfung, Reinigung sind Pflicht. PSA ist letzter Schutzgrad (TOP-Prinzip).
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