Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Persönliche Schutzausrüstung

    Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

    PSA schützt Einzelne vor Restgefahren, wenn technische/organisatorische Maßnahmen unzureichend sind. Beispiele: Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Atemschutz, Warnkleidung. Auswahl nach Gefährdungsbeurteilung, Norm (EN-Standards), Tragekomfort. Unterweisung, Prüfung, Reinigung sind Pflicht. PSA ist letzter Schutzgrad (TOP-Prinzip).

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