Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 3.0 – Stand 23.09.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Armstrong Academy GmbH, Schicklerstraße 5, 10179 Berlin (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Armstrong Academy sowie über die damit verbundenen Leistungen.
(2) Gegenstand können insbesondere folgende Vertragsarten sein:
- Plattformnutzung durch Unternehmen: Das Unternehmen nutzt die Plattform, um eigene Teilnehmer zu unterweisen, zu schulen und die Nachweise zu verwalten.
- Plattformnutzung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und vergleichbare Berater: Der Kunde nutzt die Plattform, um seine eigenen Kundenunternehmen zu betreuen und diesen Unterweisungen und Schulungen anzubieten.
- Einzelbuchung von Schulungen: Der Kunde bucht einzelne Seminare, Lehrgänge, Unterweisungen oder Fortbildungen, die der Anbieter selbst anbietet.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, ausschließlich zu Zwecken seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder für eine öffentliche Stelle zu handeln.
(4) Teilnehmer sind natürliche Personen, die Inhalte in der Plattform absolvieren. Sie werden nicht Vertragspartner des Anbieters; Vertragspartner ist allein der buchende Kunde.
(5) Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen des Anbieters gehen diesen AGB vor. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Plattform zur Organisation und Durchführung von Arbeitsschutz- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket und umfasst je nach Vereinbarung insbesondere:
- E-Learning-Kurse, Unterweisungen und Fortbildungen mit Lernfortschritt und Nachweisen
- Verwaltung von Präsenz- und Online-Seminaren einschließlich Teilnehmerverwaltung
- Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung und Ausgabe von Teilnahmenachweisen und Zertifikaten
- Erstellung eigener Inhalte, auch mit Unterstützung durch KI-Funktionen
- Verwaltung von Unternehmen, Standorten, Abteilungen, Führungskräften und Teilnehmern
(2) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Die Plattform ist ein technisches Hilfsmittel. Sie unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner arbeitsschutzrechtlichen Pflichten, übernimmt diese aber nicht. Die Verantwortung für die Auswahl, die inhaltliche Gestaltung, die Durchführung und die Dokumentation der im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen bleibt beim Kunden.
(4) Die Leistung des Anbieters umfasst keine Rechts-, Arbeitsschutz- oder Unternehmensberatung im Einzelfall.
3. Inhalte, Vorlagen und Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit
(1) Vom Anbieter bereitgestellte Kursinhalte, Vorlagen, Muster, Textbausteine und Checklisten sind Arbeitshilfen. Sie werden mit Sorgfalt erstellt, können aber die konkreten betrieblichen Verhältnisse, Tätigkeiten, Gefährdungen und die jeweils geltenden Vorschriften nicht abschließend abbilden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität, fachliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit dieser Inhalte im Einzelfall.
(2) Inhalte, die der Kunde selbst erstellt, hochlädt, bearbeitet oder aus Vorlagen ableitet, verantwortet ausschließlich der Kunde. Das gilt ebenso für Inhalte, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein sonstiger Berater in der Plattform erstellt und seinen Kundenunternehmen bereitstellt. Der Anbieter nimmt insoweit keine inhaltliche Prüfung vor und ist reiner technischer Dienstleister.
(3) Die Pflicht, Inhalte vor ihrem Einsatz auf fachliche und rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Eignung für den konkreten Arbeitsplatz zu prüfen, trifft stets die Person, die die Unterweisung oder Schulung durchführt oder verantwortet, sowie das für den Arbeitsschutz verantwortliche Unternehmen. Die Freigabe und Aktivierung von Inhalten in der Plattform liegt ausschließlich dort.
(4) Ergebnisse KI-gestützter Funktionen – etwa Texte, Folien, Sprachausgaben oder Videos – sind Vorschläge. Sie können unvollständig, veraltet oder sachlich falsch sein und unterliegen derselben Prüf- und Freigabepflicht nach Absatz 3.
(5) Der Anbieter sagt nicht zu, dass Inhalte, Nachweise oder Zertifikate aus der Plattform von Behörden, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträgern, Aufsichtspersonen oder Auditoren als ausreichend anerkannt werden. Ob eine Maßnahme im Einzelfall genügt, beurteilt der Kunde in eigener Verantwortung.
(6) Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die auf der inhaltlichen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Vorlagen, KI-Ergebnissen oder von Kunden erstellten Inhalten beruhen, ist nach Maßgabe von Abschnitt 20 ausgeschlossen.
4. Vertragsschluss, Angebote, Testzugang
(1) Darstellungen der Leistungen auf der Website des Anbieters sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines vom Anbieter übermittelten Angebots, durch Bestätigung einer Buchung in der Plattform oder durch Bereitstellung des vereinbarten Zugangs.
(3) Der Anbieter kann einen zeitlich und im Funktionsumfang begrenzten Testzugang bereitstellen. Der Testzugang endet ohne Kündigung mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums und begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung. Im Testzugang erstellte Daten können nach Ablauf gelöscht werden.
5. Accounts, Rollen und Nutzer
(1) Die Plattform unterscheidet je nach Vertragsgestaltung insbesondere folgende Rollen:
- Unternehmensaccount: Ein Unternehmen verwaltet eigene Standorte, Abteilungen und Teilnehmer selbst.
- Sifa-Konto: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Beratungsunternehmen betreut eigene Kundenunternehmen in der Plattform.
- Führungskräfte: Sie verwalten den ihnen zugewiesenen Bereich eines Unternehmens.
- Team-Mitglieder: Vom Kontoinhaber eingeladene eigene Mitarbeitende mit abgestuften Rechten, etwa zum Erstellen von Inhalten, zum Aktivieren von Inhalten, zur Verwaltung von Unternehmen und Teilnehmern oder zur Verwaltung technischer und abrechnungsrelevanter Einstellungen.
- Teilnehmer: Personen, die Unterweisungen, Kurse und Seminare absolvieren.
(2) Der Kontoinhaber legt die Rechte der von ihm eingeladenen Nutzer fest und ist für deren Handlungen innerhalb seines Kontos verantwortlich wie für eigene Handlungen. Er stellt sicher, dass ausgeschiedene Nutzer unverzüglich entfernt werden.
(3) Die Zuweisung eines Rechts zum Aktivieren oder Freigeben von Inhalten an ein Team-Mitglied entlastet den Kontoinhaber nicht von seiner Verantwortung nach Abschnitt 3.
6. Nutzung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Berater
(1) Nutzt der Kunde die Plattform, um eigene Kundenunternehmen zu betreuen, gilt ergänzend dieser Abschnitt. Der Kunde handelt gegenüber seinen Kundenunternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(2) Zwischen dem Anbieter und den Kundenunternehmen des Kunden entsteht kein Vertragsverhältnis. Der Anbieter schuldet diesen Unternehmen keine Leistungen und erteilt ihnen keine Zusagen. Leistungsversprechen, Preise, Laufzeiten und Support gegenüber den Kundenunternehmen vereinbart der Kunde eigenständig; er verwendet dafür eigene Vertragsbedingungen und eigene Datenschutzhinweise.
(3) Der Kunde sichert zu, gegenüber seinen Kundenunternehmen berechtigt zu sein, deren Unternehmens-, Beschäftigten- und Teilnehmerdaten in der Plattform anzulegen und zu verwalten, und die betroffenen Personen erforderlichenfalls zu informieren.
(4) Datenschutzrechtlich ist regelmäßig das jeweilige Kundenunternehmen Verantwortlicher, der Kunde Auftragsverarbeiter und der Anbieter Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen Vereinbarungen mit seinen Kundenunternehmen sicher, einschließlich der Zustimmung zum Einsatz des Anbieters als Unterauftragsverarbeiter.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, die Kundenunternehmen, deren Beschäftigte oder Dritte gegen den Anbieter erheben und die auf der Tätigkeit des Kunden, auf von ihm erstellten Inhalten oder auf einer Verletzung der Absätze 2 bis 4 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(6) Endet der Vertrag mit dem Kunden, endet auch der Zugang der von ihm betreuten Kundenunternehmen. Der Kunde informiert seine Kundenunternehmen rechtzeitig und sichert erforderliche Daten und Nachweise innerhalb der Frist nach Abschnitt 8 Absatz 5. Eine direkte Fortführung durch ein Kundenunternehmen ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Anbieter möglich.
7. Einzelbuchung von Seminaren, Lehrgängen und Unterweisungen
(1) Für einzeln gebuchte Schulungsleistungen des Anbieters – etwa Ausbildungen und Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte, Seminare oder einzelne Unterweisungen – gilt dieser Abschnitt. Eine Mindestlaufzeit nach Abschnitt 8 besteht für solche Einzelbuchungen nicht.
(2) Die Anmeldung erfolgt über die Plattform, per E-Mail oder auf Grundlage eines Angebots. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung des Anbieters zustande. Die Teilnahmegebühr ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen.
(3) Storniert der Kunde eine terminbezogene Veranstaltung, werden bei Zugang der Stornierung bis 14 Tage vor Beginn 50 Prozent der Teilnahmegebühr, danach 100 Prozent fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht entstanden oder geringer ist.
(4) Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen.
(5) Der Anbieter kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund verlegen oder absagen, insbesondere bei Erkrankung des Referenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei höherer Gewalt. Der Kunde wird unverzüglich informiert und kann einen Ersatztermin wählen oder die bereits gezahlte Gebühr zurückverlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Reise- und Übernachtungskosten oder Ausfallzeiten, bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt 20.
(6) Der Anbieter kann Referenten durch gleich qualifizierte Personen ersetzen und organisatorische Abläufe anpassen, soweit der Schulungszweck erhalten bleibt.
(7) Ein Anspruch auf das Bestehen einer Lernkontrolle oder Prüfung besteht nicht. Eine Bescheinigung wird ausgestellt, wenn die vorgesehene Teilnahme und gegebenenfalls die Lernkontrolle erfolgreich absolviert wurden.
(8) Zugänge zu Online-Schulungen sind personenbezogen und dürfen nicht mehrfach genutzt oder weitergegeben werden. Aufzeichnungen und Mitschnitte durch den Kunden oder Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.
8. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit für die Plattformnutzung zwölf Monate.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform, etwa per E-Mail.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Abschnitt 14 oder 16 oder bei rechtswidriger Nutzung der Plattform.
(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit zum Export seiner Daten bereit. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Nachweise und Dokumentationen, die er aufbewahren muss, innerhalb dieser Frist zu sichern.
9. Teilnehmer-Lizenzen
(1) Der Zugang von Teilnehmern zu Kursen und Unterweisungen erfolgt über Teilnehmer-Lizenzen. Eine Lizenz gilt jeweils für eine natürliche Person und den vereinbarten Zeitraum.
(2) Eine Lizenz gilt als verbraucht, sobald sie einem Teilnehmer zugeordnet wurde. Lizenzen sind nicht auf andere Personen übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Nicht genutzte Lizenzen werden innerhalb der Laufzeit nicht erstattet und verfallen mit Ende der Laufzeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
10. Guthaben für KI-Funktionen
(1) Für die Nutzung KI-gestützter Funktionen wird Guthaben verwendet, das im gebuchten Paket enthalten ist oder separat erworben werden kann.
(2) Der Verbrauch richtet sich nach der jeweils in der Plattform ausgewiesenen Berechnungsgrundlage, insbesondere nach erzeugten Folien, Minuten synthetischer Stimme und Minuten Avatar-Video. Die jeweils gültigen Verbrauchswerte werden in der Plattform angezeigt.
(3) Guthaben wird nicht in Geld zurückerstattet und nicht ausgezahlt. Erworbenes Zusatzguthaben bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit nutzbar und verfällt mit deren Ablauf; eine Übertragung in eine Verlängerungslaufzeit erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(4) Der Anbieter kann bei ungewöhnlich hoher Nutzung technische Begrenzungen einsetzen, um den Betrieb für alle Kunden sicherzustellen.
11. Preise, Zahlung und Einzug
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Buchung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung im Voraus für die Laufzeit oder in periodischen Abständen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt, auf Wunsch oder soweit gesetzlich erforderlich in einem strukturierten elektronischen Format (E-Rechnung). Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(3) Hat der Kunde ein Zahlungsmittel hinterlegt, wird der fällige Betrag automatisch über dieses Zahlungsmittel eingezogen. Der Einzug erfolgt über einen Zahlungsdienstleister. Alternativ kann Zahlung per Überweisung vereinbart werden; in diesem Fall sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(4) Der Kunde hält die hinterlegten Zahlungs- und Rechnungsdaten aktuell. Kosten fehlgeschlagener Einzüge, die der Kunde zu verantworten hat, trägt der Kunde.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB. Der Anbieter ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich des offenen Betrags zu sperren. Die Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Anbieter kann die Preise für Verlängerungslaufzeiten anpassen. Eine Anpassung teilt er dem Kunden spätestens drei Monate vor Beginn der Verlängerungslaufzeit in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt der angepasste Preis ab der Verlängerungslaufzeit. Für die laufende Vertragslaufzeit bleiben die vereinbarten Preise unverändert.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis ausüben.
12. Zusatzmodule: White-Label, eigene Domain und API
(1) Soweit vereinbart, kann der Kunde die Plattform unter eigener Marke (White-Label) und unter einer eigenen Domain nutzen.
(2) Der Kunde ist für die von ihm eingesetzten Kennzeichen, Logos, Texte und Domains verantwortlich und sichert zu, hierüber die erforderlichen Rechte zu besitzen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
(3) Auch bei White-Label-Nutzung bleibt der Anbieter Rechteinhaber der Software. Ein Recht zur Weitervermarktung der Plattform als eigenes Produkt entsteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
(4) Für die Nutzung der Programmierschnittstelle (API) werden individuelle Zugangsschlüssel ausgegeben. Diese sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Anbieter kann angemessene Nutzungsgrenzen festlegen und bei missbräuchlicher oder betriebsgefährdender Nutzung Schlüssel sperren.
13. Nutzungsrechte an Inhalten des Anbieters
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform und die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte im Rahmen des vereinbarten Umfangs für eigene Schulungs- und Arbeitsschutzzwecke sowie – im Fall eines Sifa-Kontos – für die Betreuung seiner Kundenunternehmen zu nutzen.
(2) Nicht gestattet sind insbesondere:
- Weitergabe, Verkauf oder Veröffentlichung von Kursinhalten außerhalb der Plattform
- Bearbeitung oder Zusammenstellung von Inhalten zu eigenen Verkaufsprodukten
- automatisiertes Auslesen von Inhalten oder Daten (Scraping)
- Zurückentwicklung der Software, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt
- Nutzung von Inhalten zum Training eigener oder fremder KI-Modelle
14. Eigene Inhalte des Kunden und KI-Funktionen
(1) Rechte an Inhalten und Daten, die der Kunde in die Plattform einbringt oder dort erstellt, bleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das für die Bereitstellung der Leistungen erforderliche, einfache Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Speicherung, Verarbeitung, Anzeige und Auslieferung an die berechtigten Nutzer.
(2) Der Anbieter nutzt Inhalte und Daten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen.
(3) Bei Nutzung der KI-Funktionen erzeugt die Plattform Vorschläge, Texte, Sprachausgaben oder Videos. Für die Prüfung und Freigabe dieser Ergebnisse gilt Abschnitt 3.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er in die KI-Funktionen keine Inhalte eingibt, zu deren Verarbeitung er nicht berechtigt ist, insbesondere keine Geschäftsgeheimnisse Dritter und keine personenbezogenen Daten, die für den Zweck nicht erforderlich sind.
15. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen Teilnehmer- und Unternehmensdaten richtig und aktuell sind. Nachweise und Zertifikate werden auf Grundlage dieser Angaben erstellt.
(3) Der Kunde unterlässt Maßnahmen, die den Betrieb der Plattform beeinträchtigen, und nutzt sie nicht für rechtswidrige Zwecke.
(4) Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite, insbesondere für einen aktuellen Browser und eine geeignete Internetverbindung.
16. Sperrung bei Verstößen
(1) Der Anbieter kann einzelne Zugänge oder den gesamten Zugang vorübergehend sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf rechtswidrige Nutzung, auf Missbrauch von Zugangsdaten, auf eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit oder des Betriebs der Plattform oder auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB besteht.
(2) Der Anbieter kündigt die Sperrung vorher an und setzt dem Kunden eine angemessene Frist zur Abhilfe, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Bei unmittelbarer Gefahr kann er sofort sperren und informiert den Kunden unverzüglich.
(3) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer von ihm zu verantwortenden Sperrung bestehen.
17. Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter betreibt die Plattform mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel. Dieser Wert ist ein Zielwert und keine zugesagte Eigenschaft; eine darüber hinausgehende Verfügbarkeitsgarantie besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) Bei der Berechnung bleiben angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt, Störungen der Infrastruktur oder der Endgeräte des Kunden, Störungen von Netzen Dritter sowie Ausfälle eingesetzter Drittdienste außer Betracht.
(3) Notwendige Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit planbar, vorab angekündigt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen kann der Anbieter jederzeit durchführen.
(4) Support wird über die in der Plattform angegebenen Kanäle während der üblichen Geschäftszeiten geleistet.
18. Mängel und Störungen
(1) Die Bereitstellung der Plattform richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform nicht nur unerheblich von diesem Leistungsumfang abweicht.
(2) Der Kunde zeigt Störungen und Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar, damit der Anbieter sie reproduzieren kann. Er unterstützt den Anbieter bei der Eingrenzung im zumutbaren Umfang.
(3) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Er kann dies auch durch eine zumutbare Umgehungslösung tun, wenn der vertragliche Nutzungszweck dadurch erreicht wird.
(4) Ein Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung von Mängeln nach § 536a Absatz 2 BGB und eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen. Eine Minderung der Vergütung tritt nicht automatisch ein; der Kunde kann überzahlte Beträge nach Anzeige und erfolglosem Fristablauf zurückverlangen.
(5) Vor einer Kündigung wegen eines Mangels setzt der Kunde dem Anbieter eine angemessene Frist zur Abhilfe, sofern die Fristsetzung nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
(6) Mängelrechte bestehen nicht, soweit der Kunde die Plattform vertragswidrig nutzt oder die Störung auf von ihm eingebrachten Inhalten, eigenen Anpassungen oder seiner Infrastruktur beruht.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist insoweit Verantwortlicher oder, im Fall des Abschnitts 6, Auftragsverarbeiter seines Kundenunternehmens.
(3) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein, insbesondere für Hosting, E-Mail- und KI-Dienste. Die jeweils aktuelle Übersicht ist Teil der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.
20. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie in weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesen Fällen je Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung, mindestens jedoch auf 5.000 Euro, begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit von Vorlagen, KI-Ergebnissen und von Kunden oder Fachkräften erstellten Inhalten sowie nicht dafür, dass die den Kunden treffenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten durch die Nutzung der Plattform im Einzelfall vollständig erfüllt werden. Das gilt insbesondere bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden und bei unterbliebener Prüfung nach Abschnitt 3.
(5) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
21. Rechte Dritter und Freistellung
Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm eingebrachten Inhalten verfügt und dass deren Nutzung in der Plattform keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
22. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrages. Dazu zählen insbesondere Preise, Konditionen, technische Informationen und nicht veröffentlichte Funktionen.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort. Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer entsprechend.
23. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Netzausfälle, großflächige Störungen des Internets sowie Angriffe auf IT-Systeme, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von ihren Leistungspflichten. Die Parteien informieren sich unverzüglich. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen.
24. Nachweise, Zertifikate und Referenznennung
(1) Nachweise und Zertifikate aus der Plattform dokumentieren die in der Plattform erfassten Teilnahmen und Ergebnisse auf Grundlage der Angaben des Kunden. Sie sind keine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle und ersetzen keine behördlich oder normativ vorgeschriebene Prüfung.
(2) Wiederholungsintervalle und Gültigkeitszeiträume von Unterweisungen und Qualifikationen richten sich nach den einschlägigen Vorschriften und der Beurteilung des Kunden. Die Plattform kann hierzu Erinnerungen bereitstellen, ohne dafür eine Gewähr zu übernehmen.
(3) Der Anbieter nennt den Kunden als Referenz nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
25. Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
(2) Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen wurde. Eine neue Fassung gilt ausschließlich für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten geschlossen werden.
(3) Verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit, gilt weiterhin die einbezogene Fassung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
(4) Die jeweils aktuelle Fassung ist mit Fassungsnummer und Stand auf der Website des Anbieters abrufbar. Frühere Fassungen stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
(5) Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben möglich; sie bedürfen der Textform.
26. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.