Gehörschutz
    Persönliche Schutzausrüstung

    Gehörschutz

    Gehörschutz umfasst technische Maßnahmen (Absaugung, Schalldämpfer) und persönliche Schutzausrüstung (Ohrstöpsel, Gehörschutzüberzieher), um Gehörschäden durch Lärm zu verhindern. Ab Auslöseschwellen (80/85 dB(A)) ist Gehörschutz bereitzustellen, ab 85/130 dB(A) Tragen verpflichtend. Auswahl nach Dämpfungswert, Tragekomfort, Arbeitsbedingungen. Unterweisung, Reinigung, Lagerung sind Pflichten. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und TRGS 402 regeln Messung und Maßnahmen.

    SIE HABEN EINE FACHFRAGE?

    Armstrong Academy GmbH

    c/o Industrious

    Schicklerstraße 5, 10179 Berlin

    info@armstrong.app030 / 235 936 270