
Gehörschutz
Gehörschutz umfasst technische Maßnahmen (Absaugung, Schalldämpfer) und persönliche Schutzausrüstung (Ohrstöpsel, Gehörschutzüberzieher), um Gehörschäden durch Lärm zu verhindern. Ab Auslöseschwellen (80/85 dB(A)) ist Gehörschutz bereitzustellen, ab 85/130 dB(A) Tragen verpflichtend. Auswahl nach Dämpfungswert, Tragekomfort, Arbeitsbedingungen. Unterweisung, Reinigung, Lagerung sind Pflichten. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und TRGS 402 regeln Messung und Maßnahmen.
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