
Arbeitsschutz
Zeitarbeit
Zeitarbeit unterliegt gleichem Arbeitsschutz wie Festangestellte. Zeitarbeitgeber und -nehmer haften gesamtschuldnerisch. Gefährdungsbeurteilung durch User-Unternehmen, Unterweisung durch Zeitarbeitgeber. AÜG regelt Rechte.
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