
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst Untersuchungen und Beratungen durch Arbeitsmediziner, die Beschäftigten helfen, gesundheitliche Risiken aus ihrer Tätigkeit frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Sie dient nicht der Eignungsfeststellung, sondern dem Schutz der Gesundheit und der individuellen Beratung. Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) unterscheidet Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, je nach Art und Ausmaß der Gefährdung, etwa bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm, biologischen Arbeitsstoffen oder Bildschirmarbeit. Im Rahmen dieser Vorsorge werden Arbeitsbedingungen, Beschwerden und eventuelle Vorerkrankungen besprochen und bei Bedarf körperliche oder labordiagnostische Untersuchungen angeboten. Erkenntnisse fließen anonymisiert in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ein. Für Beschäftigte ist wichtig, dass die ärztliche Schweigepflicht gilt und sie über Risiken, Schutzmaßnahmen und gesundheitlich sinnvolles Verhalten aufgeklärt werden.
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