
Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet jeden, der eine Gefahrenquelle schafft oder aufrechterhält, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Dritte vor Schäden zu bewahren. Sie ergibt sich aus §§ 823 ff. BGB und gilt für Verkehrswege im Betrieb, Baustellen oder öffentliche Straßen. Dazu gehören klare Führungsregeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Absperrungen, Warnsignale und Beleuchtung. Bei Nichteinhaltung drohen Schadensersatzansprüche oder Bußgelder. Arbeitgeber müssen Wege trennen (Fuß-/Fahrzeugverkehr), Schilder aufstellen und Unterweisungen durchführen. Auf Baustellen ergänzen RSA-Richtlinien und MVAS-Qualifikationen die Pflichten. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung identifiziert Risiken und leitet präventive Maßnahmen ab.
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