Prüffristen
    Arbeitsschutz

    Prüffristen

    Prüffristen legen fest, wann Arbeitsmittel/Anlagen von befähigten Personen zu kontrollieren sind (BetrSichV). Leitern: 12 Monate, Hebezeuge: 12/6 Monate, Druckbehälter: individuell. Nach Unfall/Mangelverkauf verkürzt. Dokumentation erforderlich. Ziel: Zeitige Mängelerkennung.

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