Gesetzliche Verordnungen
Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)
Die Maschinenrichtlinie regelt Sicherheit von Maschinen im EG-Wirtschaftsraum. Hersteller müssen Gefahren analysieren, Schutzvorrichtungen einbauen, Bedienanleitungen erstellen, CE-Kennzeichnung anbringen. Mindestanforderungen: Not-Aus, Stillstandüberwachung, Schutztüren. Arbeitgeber prüfen Eignung für Einsatzbedingungen und führen Erstprüfungen durch.
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