ADR
    Gesetzliche Verordnungen

    ADR

    ADR ist das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es legt fest, wie Gefahrgüter eingestuft, verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert werden müssen und welche Anforderungen an Fahrzeuge, Ausrüstung und beteiligte Personen gestellt werden. Damit soll das Risiko für Menschen, Umwelt und Sachwerte beim Transport gefährlicher Stoffe minimiert werden. Das Regelwerk umfasst u. a. Vorschriften zu Gefahrzetteln, UN-Nummern, Mengengrenzen, Schulungen für Fahrzeugführer und zur Ausrüstung wie Feuerlöscher oder Schutzausrüstung. Die Bestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und in vielen Staaten, darunter Deutschland, in nationales Recht übernommen. Unternehmen, die Gefahrgüter versenden, verpacken, verladen oder transportieren, müssen die ADR-Vorschriften beachten und geeignete Organisation, Unterweisung und Überwachung sicherstellen.

    SIE HABEN EINE FACHFRAGE?

    Armstrong Academy GmbH

    c/o Industrious

    Schicklerstraße 5, 10179 Berlin

    info@armstrong.app030 / 235 936 270