Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    Gesetzliche Verordnungen

    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Das Arbeitsschutzgesetz ist das zentrale deutsche Rahmengesetz für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden oder minimiert werden, und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Kerninstrument ist die Gefährdungsbeurteilung, mit der alle Tätigkeiten systematisch auf physische und psychische Risiken hin analysiert werden. Auf Grundlage der Beurteilung sind technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen festzulegen, ihre Wirksamkeit zu überprüfen und sie bei Bedarf anzupassen. Das ArbSchG regelt außerdem Unterweisungspflichten, Beteiligungsrechte der Beschäftigten sowie die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber. Es bildet die Grundlage für zahlreiche nachgeordnete Verordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung.

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