
Gesetzliche Verordnungen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Jugendliche unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren und Überlastung. Es verbietet gefährliche Arbeiten (z. B. mit Maschinen, Gefahrstoffen, in Höhen), Nachtarbeit (20-6 Uhr), mehr als 8 Stunden täglich und Sonn-/Feiertagsarbeit. Arbeitszeiten sind genau geregelt, Pausen vorgeschrieben. Jugendliche dürfen keine schweren Lasten heben. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen speziell für Jugendliche durchführen, sie unterweisen und den Jugendarbeitsschutzbeauftragten bestellen. Schulbegleitende Arbeit ist zeitlich begrenzt. Kontrollen erfolgen durch Gewerbeaufsicht. Ziel: Förderung der Entwicklung ohne Gesundheitsrisiken.
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