
Gesundheitsschutz
Gesundheitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Neben technischer Gefahrenabwehr (Absaugung, Abschirmung) gehören arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, biologische Überwachung, Hautschutzprogramme und betriebliches Gesundheitsmanagement dazu. Ziel ist langfristige Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zur angemessenen Vorsorge je nach Gefährdungsebene (Pflicht-, Angebots-, Wunschvorsorge). Betriebsärzte koordinieren Maßnahmen; Ergebnisse fließen anonym in die betriebliche Risikobewertung ein.
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