Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
    Gesetzliche Verordnungen

    Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

    Die GGVSEB (heute ADR-Straße, RID-Eisenbahn, ADN-Wasserstraße) regelt den sicheren Transport gefährlicher Güter. Sie legt Klassifizierung (UN-Nummern, Gefahrenklassen), Verpackung, Kennzeichnung (Gefahrensymbole, Etiketten), Fahrzeuganforderungen, Dokumentation (Begleitpapiere) und Fahrerqualifikationen fest. Ziel: Minimierung von Unfällen mit schweren Folgen für Mensch und Umwelt. Unternehmen müssen Gefahrgutbeauftragte bestellen, Schulungen durchführen und Ladungssicherung gewährleisten. Übereinstimmung mit internationalen Abkommen ermöglicht grenzüberschreitenden Verkehr.

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