
Gesetzliche Verordnungen
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Die GGVSEB (heute ADR-Straße, RID-Eisenbahn, ADN-Wasserstraße) regelt den sicheren Transport gefährlicher Güter. Sie legt Klassifizierung (UN-Nummern, Gefahrenklassen), Verpackung, Kennzeichnung (Gefahrensymbole, Etiketten), Fahrzeuganforderungen, Dokumentation (Begleitpapiere) und Fahrerqualifikationen fest. Ziel: Minimierung von Unfällen mit schweren Folgen für Mensch und Umwelt. Unternehmen müssen Gefahrgutbeauftragte bestellen, Schulungen durchführen und Ladungssicherung gewährleisten. Übereinstimmung mit internationalen Abkommen ermöglicht grenzüberschreitenden Verkehr.
Verwandte Begriffe
SIE HABEN EINE FACHFRAGE?
Armstrong Academy GmbH
c/o Industrious
Schicklerstraße 5, 10179 Berlin