
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes (§5 ArbSchG). Sie analysiert systematisch alle Arbeitsprozesse auf Gefährdungen, bewertet deren Risiken und leitet Schutzmaßnahmen ab. Beteiligt sind Fachkräfte, Beschäftigte, Betriebsrat. Dokumentation ist schriftlich, aktualisiert sich bei Änderungen. Sie bildet Grundlage für Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Arbeitsplatzgestaltung und AMS. Bei Gefahrstoffen ist sie nach §6 GefStoffV verschärft (Substitutionsprüfung, Expositionsschätzung).
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