
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine besonders qualifizierte Person, die Arbeitgeber in technischen und organisatorischen Arbeitsschutzfragen berät. Sie führt Gefährdungsbeurteilungen durch, entwickelt Schutzmaßnahmen, prüft Arbeitsmittel, organisiert Unterweisungen und nimmt an Gremien wie dem Arbeitsschutzausschuss teil. Die Bestellung richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 nach Betriebsgröße und Gefährdung. SiFa müssen spezielle Qualifikationen nach SSiFa-Richtlinie nachweisen und fortgebildet werden. Sie haben kein Weisungsrecht, unterstützen aber entscheidend die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und den Stand der Technik.
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