
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel umfassen alle stromführenden Einrichtungen, Maschinen, Geräte und Leitungen in einem Betrieb. Sie bergen Gefahren wie Stromschlag, Lichtbogen, Brände oder Explosionen, weshalb strenge Sicherheitsanforderungen gelten. Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, Schutzmaßnahmen wie FI-Schutzschalter, Not-Aus-Einrichtungen und Absicherungen planen sowie regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen organisieren. Beschäftigte erhalten Unterweisungen zum sicheren Umgang, zur Vermeidung von Eigenumbauten und zum Melden von Mängeln. Bei Arbeiten unter Spannung oder in der Nähe spannungsführender Teile sind besondere Arbeitsverfahren, Genehmigungen und persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Die DGUV Vorschrift 3 und Technische Regeln für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (TRBS E) konkretisieren die Anforderungen.
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