DGUV Vorschrift 2
    Gesetzliche Verordnungen

    DGUV Vorschrift 2

    DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen. Sie legt fest, wie viel Einsatzzeit Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abhängig von Branche, Betriebsgröße und Gefährdungssituation mindestens zur Verfügung stehen müssen. Das Ziel ist, dass jeder Betrieb über ausreichend qualifizierte Beratung verfügt, um Gefährdungsbeurteilungen, Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsförderung wirksam umzusetzen. Die Vorschrift unterscheidet Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung, etwa bei besonderen Gefährdungen, Umbaumaßnahmen oder nach Unfällen. Unternehmen können die Betreuung intern oder über externe Dienste organisieren, müssen aber sicherstellen, dass Qualität und Umfang den Vorgaben entsprechen. So wird eine systematische und fachlich fundierte Unterstützung des Arbeitsschutzes gewährleistet.

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