DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
    Gesetzliche Verordnungen

    DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)

    Die DGUV Vorschrift 1 legt grundlegende Pflichten von Unternehmern, Versicherten und weiteren Beteiligten für Sicherheit und Gesundheitsschutz fest. Sie bildet das Basisregelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung, an dem sich alle weiteren branchenspezifischen Vorschriften orientieren. Inhalte sind unter anderem Organisation von Arbeitsschutz, Unterweisungen, Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, Kooperation mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Regelungen zur Ersten Hilfe. Die Vorschrift konkretisiert allgemeine gesetzliche Anforderungen, z. B. aus dem Arbeitsschutzgesetz, und schafft einen verbindlichen Rahmen für Prävention im Betrieb. Ihre Einhaltung ist verpflichtend; Verstöße können bei Kontrollen beanstandet und im Schadensfall haftungsrechtlich relevant werden.

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