Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    Gesetzliche Verordnungen

    Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen oder ähnlichen Faktoren. Es regelt vor allem den Bau und Betrieb von Anlagen, von denen solche Einwirkungen ausgehen können, und verlangt, dass nach dem Stand der Technik Emissionen so weit wie möglich vermieden oder minimiert werden. Genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen einem förmlichen Verfahren, in dem geprüft wird, ob Grenzwerte, Sicherheitsabstände und Vorsorgemaßnahmen eingehalten werden. Ergänzt wird das Gesetz durch zahlreiche Verordnungen, etwa zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz oder zur Begrenzung bestimmter Stoffe. Für Unternehmen bedeutet das BImSchG, dass sie ihre Produktionsprozesse, Abgasreinigungen und Überwachungssysteme so auslegen müssen, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz dauerhaft gewährleistet sind.

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