
Biologischer Grenzwert (BGW)
Der biologische Grenzwert gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes oder seines Abbauprodukts im menschlichen Körper an, die bei beruflicher Exposition im Allgemeinen keine Gesundheitsgefährdung erwarten lässt. Er wird durch Messungen in Körperflüssigkeiten wie Blut oder Urin festgestellt. BGW ergänzen Arbeitsplatzgrenzwerte in der Luft, indem sie die tatsächliche Aufnahme über alle Expositionswege – inklusive Hautkontakt – berücksichtigen. Sie werden von Fachgremien festgelegt und regelmäßig überprüft. Überschreitungen weisen darauf hin, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, und erfordern eine Überprüfung von Arbeitsverfahren, Lüftung, persönlicher Schutzausrüstung und organisatorischen Regelungen. Im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge ermöglichen BGW eine individuelle Beurteilung der Belastung.
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