
Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung legt Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie an den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen fest. Ziel ist, Beschäftigte vor Gefährdungen zu schützen, die durch unsichere Arbeitsmittel, fehlende Prüfungen oder mangelhafte Instandhaltung entstehen können. Arbeitgeber müssen vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, technische und organisatorische Maßnahmen festlegen, Nutzer unterweisen und regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen organisieren. Die Verordnung enthält spezielle Regelungen für z. B. Druckanlagen, Aufzugsanlagen oder explosionsgefährdete Bereiche. Durch die Konzentration auf den sicheren Lebenszyklus von Arbeitsmitteln – von der Auswahl über den Betrieb bis zur Außerbetriebnahme – bildet sie ein zentrales Fundament der technischen Arbeitssicherheit.
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