
Besondere Gefahr
Eine besondere Gefahr liegt vor, wenn die Risiken einer Tätigkeit oder Situation deutlich über das übliche Maß hinausgehen und ein erhöhtes Schadensausmaß oder eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit besteht. Beispiele sind Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, in engen Behältern, in großer Höhe oder mit hochgiftigen Stoffen. In solchen Fällen sind zusätzliche Anforderungen an Planung, Qualifikation, Aufsicht und Notfallvorbereitung zu erfüllen. Häufig verlangen Regelwerke schriftliche Arbeitsfreigaben, spezielle Unterweisungen, erhöhte persönliche Schutzausrüstung oder den Einsatz besonders geschulter Personen. Die Einstufung als besondere Gefahr dient dazu, diese Tätigkeiten in der Gefährdungsbeurteilung separat zu betrachten und entsprechend priorisierte Schutzmaßnahmen zu treffen.
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