Berufskrankheit
    Arbeitsschutz

    Berufskrankheit

    Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen Beschäftigte im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit in deutlich höherem Maß ausgesetzt sind als die Allgemeinbevölkerung. In Deutschland sind anerkannte Berufskrankheiten in einer Liste (BKV) aufgeführt, zum Beispiel durch Asbest verursachte Krebserkrankungen, Lärmschwerhörigkeit oder bestimmte Hauterkrankungen. Wird der Verdacht auf eine Berufskrankheit bekannt, muss dies dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Anerkennung erfolgen kann. Bei anerkannter Berufskrankheit erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen wie Heilbehandlung, Rehabilitation, Umschulung und Renten. Präventiv sind Arbeitgeber verpflichtet, Expositionen zu minimieren, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen und arbeitsmedizinisch zu betreuen.

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