Berufsgenossenschaften
    Arbeitsschutz

    Berufsgenossenschaften

    Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Sie finanzieren sich durch Beiträge der Mitgliedsbetriebe und haben einen Doppelauftrag: Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Rehabilitation und Entschädigung im Schadensfall. Dazu erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften, bieten Beratung, Schulungen und Informationsmedien an und unterstützen Betriebe bei der Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen. Im Leistungsfall übernehmen sie Heilbehandlung, Rehabilitation und ggf. Rentenzahlungen. Für Unternehmen sind die Berufsgenossenschaften zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, etwa bei der Bewertung von Gefährdungen oder der Auslegung von Regelwerken. Jede Branche ist einer bestimmten Berufsgenossenschaft zugeordnet, sodass eine spezialisierte Betreuung möglich ist.

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