Befähigte Person
    Arbeitsschutz

    Befähigte Person

    Eine befähigte Person ist jemand, der durch seine fachliche Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit ausreichende Kenntnisse besitzt, um bestimmte Prüfungen sachgerecht durchführen zu können. Im Arbeitsschutz ist dieser Begriff besonders in der Betriebssicherheitsverordnung verankert, etwa für die Prüfung von Arbeitsmitteln wie Leitern, Regalen, Krananlagen oder Druckbehältern. Die befähigte Person beurteilt, ob ein Arbeitsmittel sicher verwendet werden kann, dokumentiert Ergebnisse und legt bei Mängeln notwendige Maßnahmen fest. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Personen regelmäßig fortgebildet werden und ihre Unabhängigkeit bei Prüfentscheidungen gewahrt bleibt. So tragen befähigte Personen wesentlich zur technischen Sicherheit im Betrieb bei.

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