
Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung konkretisiert die Pflichten von Bauherren und Arbeitgebern in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Sie verlangt u. a. die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei größeren oder besonders gefährlichen Bauvorhaben sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk. Ziel ist es, Gefährdungen durch gleichzeitige oder aufeinanderfolgende Arbeiten verschiedener Unternehmen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Verordnung ergänzt das Arbeitsschutzgesetz und richtet den Blick bereits auf die Planungsphase von Bauprojekten. Damit wird erreicht, dass Arbeitsschutz nicht erst auf der laufenden Baustelle, sondern schon bei Entwurf und Ausschreibung berücksichtigt wird.
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