
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie Arbeitsräume und -plätze gestaltet sein müssen, damit Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Sie gilt für nahezu alle Arbeitsstätten, etwa Büros, Werkhallen, Verkaufsräume oder Baustellenunterkünfte. Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die Anforderungen z. B. an Raumabmessungen, Beleuchtung, Klima, Fluchtwege, Sanitär- und Pausenräume oder Barrierefreiheit festlegen. Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob ihre Arbeitsstätten den Vorgaben entsprechen und bei Abweichungen geeignete Maßnahmen ergreifen. Beschäftigte profitieren von ergonomischen, gut belüfteten und ausreichend beleuchteten Arbeitsplätzen, die auch psychische Belastungen reduzieren können. Die Verordnung ist damit ein zentrales Instrument, um menschengerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
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