Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
    Gesetzliche Verordnungen

    Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

    Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber, diese betrieblichen Experten zu bestellen und ihnen die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten insbesondere zu technischen und organisatorischen Fragen des Arbeitsschutzes, während Betriebsärzte den gesundheitlichen Aspekt und die arbeitsmedizinische Vorsorge abdecken. Gemeinsam unterstützen sie bei der Gefährdungsbeurteilung, der Planung von Arbeitsplätzen, der Auswahl von Schutzausrüstung und der Unterweisung der Beschäftigten. Das ASiG stellt sicher, dass in Unternehmen qualifizierte Fachleute dauerhaft eingebunden sind, um Sicherheit und Gesundheitsschutz systematisch zu fördern und den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene umzusetzen.

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