
Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein betriebliches Gremium, das in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten eingerichtet werden muss. Ihm gehören der Arbeitgeber oder ein Beauftragter, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt sowie Sicherheitsbeauftragte an. Der ASA berät regelmäßig über Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz, wertet Unfallereignisse und Beinaheunfälle aus und begleitet die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Er dient als Plattform, um Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenzuführen, Prioritäten festzulegen und die Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes kontinuierlich zu verbessern. Protokolle und Beschlüsse des Ausschusses unterstützen die Dokumentation und Nachverfolgbarkeit von Maßnahmen. Damit trägt der ASA wesentlich zu einer systematischen und partizipativen Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb bei.
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