
Verbandbuch
Das Verbandbuch ist die standardisierte Dokumentationsvorlage für alle Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb gemäß § 24 DGUV Vorschrift 1. Es dient der lückenlosen Aufzeichnung von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsschäden, um Versicherungsansprüche bei Spätfolgen nachzuweisen. Erforderliche Angaben umfassen Name des Betroffenen, Datum/Uhrzeit/Ort des Ereignisses, Hergang, Zeugen, Art der Verletzung/Erkrankung, durchgeführte Maßnahmen und Name des Ersthelfers. Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden und sind für Unfallanalysen sowie Behördenkontrollen essenziell. Regelmäßige Schulungen sorgen dafür, dass Ersthelfer korrekt dokumentieren. So wird nicht nur der rechtliche Nachweis erbracht, sondern auch Präventionspotenziale für betriebliche Verbesserungen erkennbar.
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