Lärm- und Vibrationsschutz
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
TA Lärm setzt Immissionsgrenzwerte für Industrieanlagen fest, um Anwohner zu schützen. Nachts 40 dB(A), tags 50 dB(A) außerhalb des Werksgeländes. Technische Maßnahmen wie Schallschutzverkleidungen sind bevorzugt. Relevant für Betriebe mit lauten Abluftanlagen oder Maschinen.
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