
Haftung
Haftung beschreibt die rechtliche Verantwortung für Schäden aus Fahrlässigkeit oder Unterlassung im Arbeitsschutz. Arbeitgeber haften für unzureichende Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisung oder mangelhafte Prüfungen (§823 BGB, ArbSchG). Strafrechtliche Folgen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung. Versicherungen decken Teile ab, nicht jedoch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Klare Dokumentation schützt vor Haftungsstreitigkeiten. Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte haften für eigenes Verschulden.
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