
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen durch Prävention, Rehabilitation und finanzielle Leistungen. Träger sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, finanziert durch Arbeitgeberbeiträge. Präventiv erlassen sie Vorschriften und Regeln, beraten Betriebe und fördern sichere Arbeitsgestaltung. Im Schadensfall übernehmen sie Heilbehandlung, Lohnersatz, Renten und berufliche Umschulung. Arbeitnehmer melden Unfälle innerhalb von 3 Tagen; der Arbeitgeber leitet dies weiter. Die Versicherung deckt auch psychische Folgeschäden und Langzeitfolgen ab. Ziel ist die Verhinderung von Ausfällen und die schnellstmögliche Wiedereingliederung.
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