Gefahrbringende Bedingung
    Allgemein

    Gefahrbringende Bedingung

    Eine Gefahrbringende Bedingung liegt vor, wenn Umstände oder Verhaltensweisen die Wirkung einer Gefahr verstärken oder ermöglichen. Beispiele: fehlender Geländer-Schutz bei Absturzgefahr, nicht verschlossene Maschinenschutz, unzureichende Belüftung bei Lösemitteln, fehlende Unterweisung. Solche Bedingungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und müssen durch technische Maßnahmen (Schutzgitter), organisatorische Regeln (Zutrittsbeschränkungen) oder Verhaltensänderungen (Unterweisung) beseitigt werden. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt deren systematisches Erkennen und Beseitigung.

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