
Flucht- und Rettungsweg
Flucht- und Rettungswege sind dauerhaft freizuhaltende Verbindungen vom Arbeitsplatz zum sicheren Bereich draußen oder in einen geschützten Raum. Sie müssen ausreichend breit (mind. 1,20 m bei >60 Personen), direkt, zweigleisig und tauglich für Rettungskräfte sein. Türen öffnen in Fluchtrichtung, keine Hindernisse wie Möbel oder Gefahrstoffe. Beleuchtung (Notbeleuchtung bei Stromausfall) und Beschilderung sind vorgeschrieben. Regelmäßige Kontrollen verhindern Verengungen. Bei Blockaden (Rauch, Feuer) müssen Alternativwege existieren. Die Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) legen Maße und Anforderungen fest.
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