
Erbgut verändernde Stoffe
Erbgut verändernde Stoffe (Mutagene) können die genetische Information in den Körperzellen schädigen und so Erbkrankheiten oder Krebs auslösen. Sie gelten als CMR-Stoffe (Kategorie 1B oder 2) und unterliegen strengen Regelungen der Gefahrstoffverordnung. Typische Beispiele sind bestimmte Chemikalien in Farben, Lösemitteln oder Metallverarbeitung. Arbeitgeber müssen prüfen, ob Substitution möglich ist; andernfalls sind maximale technische Abschottung, Absaugung, minimale Mengen und geschulte Personen erforderlich. Persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutz und Einwegkleidung sind obligatorisch. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Gefährdungsbeurteilung und Langzeitdokumentation sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Exposition zu kontrollieren und gesundheitliche Langzeitfolgen zu vermeiden.
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