Durchgangsarzt (D-Arzt)
    Arbeitsmedizin

    Durchgangsarzt (D-Arzt)

    Ein Durchgangsarzt ist ein speziell zugelassener Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie, der von der gesetzlichen Unfallversicherung für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen beauftragt ist. Nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall müssen Verletzte in der Regel einem D-Arzt vorgestellt werden, der die Diagnose stellt, die weitere Behandlung koordiniert und die Meldung an den Unfallversicherungsträger vornimmt. Er beurteilt zudem, ob und wie lange Arbeitsunfähigkeit besteht und ob Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind. Die D-Arzt-Versorgung soll sicherstellen, dass Unfallverletzte schnell und fachkundig behandelt werden und alle Maßnahmen mit den Anforderungen der Unfallversicherung abgestimmt sind. Für Betriebe bedeutet dies, dass sie geeignete D-Arzt-Praxen kennen und in ihren Erste-Hilfe-Organisationen berücksichtigen sollten.

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