News

    Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

    22. September 2026
    Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

    Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Dieses wichtige Regelwerk legt die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2027 fest und sorgt für die gesetzlich vorgeschriebene Fortentwicklung der Werte entsprechend der Lohnentwicklung.

    Warum sind die Sozialversicherungsrechengrößen so wichtig?

    Die Sozialversicherungsrechengrößen bestimmen, wie viel Beiträge Versicherte in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zahlen müssen und bis zu welcher Grenze diese Beiträge erhoben werden. Sie beeinflussen das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht wesentlich.

    Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer heißt das konkret:

    • Beitragsbemessungsgrenzen legen die maximale Einkommenshöhe fest, bis zu der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet werden.
    • Versicherungspflichtgrenzen bestimmen, ab welchem Einkommen Beschäftigte versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und sich privat versichern können.
    • Diese Werte werden jährlich angepasst, um die Sozialversicherungssysteme anhand der aktuellen Lohnentwicklung fair zu gestalten.

    Die Highlights der Sozialversicherungsrechengrößen 2027

    Für 2027 basiert die Anpassung auf einer Lohnentwicklung im Jahr 2025 von 4,38 %. Diese deutliche Steigerung führt zu höheren Rechengrößen in allen Bereichen, wobei die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen der Krankenversicherung zusätzlich um 300 Euro monatlich steigen.

    Übersicht der wichtigsten Rechengrößen 2027 (monatlich und jährlich)

    Sozialversicherungsrechengröße Monat (€) Jahr (€)
    Bezugsgröße in der Sozialversicherung 4.130 49.560
    Jahresarbeitsentgeltgrenze KV §6 (6) SGB V 7.012,50 84.150
    Jahresarbeitsentgeltgrenze KV §6 (7) SGB V 6.075 72.900
    Jahresarbeitsentgeltgrenze KV §6 (8) SGB V 6.712,50 80.550
    Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 6.375 76.500
    Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung & Arbeitslosenversicherung 8.850 106.200
    Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 10.900 130.800
    Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung - 53.452
    Endgültiges Durchschnittsentgelt 2025 Rentenversicherung - 49.147

    Die vollständige Übersicht finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Was bedeutet das für Unternehmen und Arbeitgeber?

    1. Lohnabrechnung und Sozialabgaben korrekt anpassen: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die neuen Rechengrößen rechtzeitig in der Lohn- und Gehaltsabrechnung 2027 umgesetzt werden, damit die richtigen Beiträge abgeführt werden.

    2. Informationspflicht gegenüber Mitarbeitern: Arbeitnehmer sollten über die Änderungen informiert werden, insbesondere wenn die Beitragshöhen oder Versicherungspflichtgrenzen direkten Einfluss auf ihre Versicherungs- oder Steuerpflicht haben.

    3. Planung der Personalkosten: Die Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen kann Auswirkungen auf die Personalkostenplanung haben, da höhere Löhne sozialversicherungsrechtlich berücksichtigt werden.

    Praktische Tipps von Armstrong Academy zur Umsetzung

    • Nutzen Sie digitale Lernprogramme und Weiterbildungen, um Ihr Personalwesen auf dem aktuellen Stand der Sozialversicherungsregelungen zu halten.
    • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter proaktiv über die neuen Sozialversicherungswerte und die Bedeutung für ihre Beiträge und Leistungen.
    • Implementieren Sie automatisierte Softwarelösungen zur Lohnabrechnung, die jährliche Änderungen der Sozialversicherungswerte automatisch aktualisieren.

    Weiterführende Informationsquellen


    Mit unserer Expertise bei Armstrong Academy unterstützen wir Sie dabei, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen kontinuierlich über relevante Änderungen im Sozialversicherungsrecht zu informieren und die notwendigen Weiterbildungen zur gesetzlichen Compliance effizient umzusetzen.

    Bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite – mit Armstrong Academy.

    Sozialversicherung
    Rechengrößen 2027
    Beitragsbemessungsgrenze
    Rentenversicherung
    Krankenversicherung

    Ähnliche Artikel

    Tackling Sexual and Cyber Harassment in the Workplace: A Guide for Employers and Employees

    Explore the serious impact of sexual and cyber harassment in the workplace and learn practical prevention measures for employers across the EU to ensure a safe, healthy, and legally compliant work environment.

    Ergebnisse der letzten Sitzung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) – Aktuelle Empfehlungen und Regelungen

    Ergebnisse der letzten Sitzung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) – Aktuelle Empfehlungen und Regelungen

    Erfahren Sie die wichtigsten Ergebnisse der letzten Sitzung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und deren Auswirkungen auf den Arbeitsschutz bei biologischen Gefährdungen.

    Creating an Ear and Hearing Health Culture for Professional Ear Users: Challenges, Management, and Recommendations

    Creating an Ear and Hearing Health Culture for Professional Ear Users: Challenges, Management, and Recommendations

    This blog post explores the importance of creating an ear and hearing health culture among professional ear users. It highlights the challenges, management strategies, and practical recommendations to protect and preserve hearing in workplace environments.

    Bereit für moderne Schulungen?

    Entdecken Sie unsere Kurse und Events für Ihr Team